AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8fa72a14-a7ff-4583-aa65-719e85adbc2f/

2026-0121 Leasing von Fahrrädern und E-Bikes für Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR

Notice-ID: 8fa72a14-a7ff-4583-aa65-719e85adbc2f · Procedure-ID: 45d2bf84-eea2-455c-bf95-104d2b4cd2d0

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Stammdaten

Auftraggeber
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, Duisburg
Veröffentlicht
03.03.2026
Frist (Submission)
14.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66114000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen den Abschluss einer europaweiten Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern und E-Bikes für ihre Beschäftigten im Rahmen des TV Fahrradleasing (TVöD-VKA). Der Auftrag umfasst die Bereitstellung eines vollständigen Dienstradleasing-Modells einschließlich Einzel-Leasingverträgen, Versicherungsschutz, optionaler Wartungsleistungen, Störfallmanagement, Händlernetz sowie eines Online-Portals zur administrativen Abwicklung. Die Finanzierung erfolgt über Entgeltumwandlung; Ziel ist die Förderung nachhaltiger Mobilität und die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität bei gleichzeitiger vergaberechtskonformer Umsetzung.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).