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Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation der für den Betrieb von Points of Presence (PoP) erforderlichen Komponenten an vordefinierten Standorten zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur.
Laber-Naab Infrastruktur GmbH · Parsberg · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAusschreibung einer Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation der für den Betrieb von Points of Presence (PoP) erforderlichen Komponenten an vordefinierten Standorten zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur.🏆 Breitbandtechnik Deutschland GmbH · Wendlingen
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH ist eine öffentliche Infrastrukturgesellschaft, an der derzeit 47 Kommunen aus den Landkreisen Regensburg und Neumarkt i.d. Oberpfalz sowie der sowie der Landkreis Regensburg beteiligt sind. Unternehmensgegenstand des Auftraggebers ist es, gesamtheitlich Leistungen für den Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur für die Gesellschafter der öffentlichen Hand zu übernehmen und damit die Kommunen bzw. den Landkreis auch angesichts des zunehmenden (politischen) Handlungsdrucks im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zu entlasten. Dazu bindet der Auftraggeber externe Unterstützungsleistungen zur Koordination, Planung und Realisierung der Ausbauvorhaben ein. Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH plant die Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell in den Gebieten ihrer öffentlichen Gesellschafter. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur ist ein nach Durchführung eines Auswahlverfahrens bereits beauftragtes Telekommunikationsunternehmen als Kooperationspartner verantwortlich. Die Realisierung des Breitbandausbauvorhabens erfolgt unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln zur Finanzierung der Ausbaukosten von mehr als EUR 300 Millionen. Dabei sind vom Ausbau zum einen die Adressen mit einer Versorgung von unter 100 Mbit/s im Download (sog. graue Flecken) erfasst. Zum anderen ist nach dem dafür geltenden Förderrahmen auch der Ausbau von Adressen, die bereits über mehr als 100 Mbit/s im Download aber nicht über gigabitfähige Anschlüsse verfügen (sog. dunkelgraue Flecken) erfasst. Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation der für den Betrieb von Points of Presence (PoP) erforderlichen Komponenten an vordefinierten Standorten zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur. Die Rahmenvereinbarung soll als
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
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Qualität nach Wichtigkeit
Die Leistung ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftragnehmer Breitbandtechnik Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
- 05.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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