AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 13:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8fbbbab3-d0fb-4ec4-8a3d-12f7b5f80341/

Markterkundungsverfahren zu Fahrradvermietsystemen - keine Vergabe!

Notice-ID: 8fbbbab3-d0fb-4ec4-8a3d-12f7b5f80341 · Procedure-ID: 2398aae9-572d-48ad-af75-77c1eb1edbbc

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
01.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
98350000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Zur Vorbereitung einer für Q4/24-Q1/25 geplanten Vergabe für ein regionales kommunales Fahrradvermietsystem soll ein Markterkundungsverfahren über die am Markt bestehenden Optionen durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Vergabeverfahren, sondern eine bloße Vorbereitung. Eine Teilnahme an diesem Markterkundungsverfahren ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an einem potenziellen späteren Vergabeverfahren. Für die Durchführung der Markterkundungsgespräche erfolgt keine Vergütung. Marktteilnehmer mit Erfahrungen im Bereich von Fahrradvermietsystemen sind, sofern Interesse an einer Teilnahme an den Markterkundungsgesprächen besteht, aufgefordert, sich zur Vereinbarung eines Termins unter md@vrn.de zu melden. Anfragen über das Vergabeportal subreport können urlaubsbdingt nicht beantwortet werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).