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Abdichtungsarbeiten erdberührter Dächer , Auftragsänderung Nr. 18
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Los 1 VergebenAbdichtungsarbeiten erdberührter Dächer , Auftragsänderung Nr. 18🏆 Fuss & Gartenschläger Flachdachbau GmbH · Mainleus
- Fuss & Gartenschläger Flachdachbau GmbH · Mainleus
Beschreibung
Zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Nachtragsangebot Nr. 18 im Rahmen des bestehenden Auftrags.Der Nachtrag wurde erforderlich, da sich die Ausführung geändert hat. Aus Kostengründen wurde das Gefälle auf den TGRampennicht mit der Betondecke hergestellt, sondern soll durch eine Gefälledämmung mit entsprechend geändertemDachaufbau ausgeführt werden. Die Gefälledämmung war nicht ausgeschrieben und auch der weitere dazu erforderlicheDachaufbau nicht.Zudem werden die Attiken nicht mit einer V2A_Abdeckung ausgeführt sondern mit einer Flüssigkunststoffabdichtung.Nähere Angaben siehe Ziffer 5.1.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, - durch die sich ein am Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), - die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), - die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Frist zur Bewerbung) oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 14.142 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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