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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von öffentlichen Fördermaßnahmen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Beratung & Dienstleistungen →Beschreibung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vergibt eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Konzeption und Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vergibt eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerschaft zur Abwicklung von Innovationsfördermaßnahmen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 30 %
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
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Reaktionszeit nach Abruf von Einzelaufträgen und Bearbeitungszeit 20 %Qualität
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 250.000,00 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auswahlkriterium 3: "Erfahrung und fachliche Expertise" Zuletzt werden für die Auswahl die "Erfahrung und fachliche Expertise" des Bewerbers bewertet. Die wertungsrelevante "Erfahrung und fachliche Expertise" kann in einem der drei wertungsrelevanten Referenzprojekte erworben worden sein. Dies ist jedoch nicht zwingend. Sie kann auch bei sonstigen Beratungsprojekten des Bewerbers erworben worden sein. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Projektträgerschaft handeln. Die Projekte müssen zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2021 erbracht worden sein. Bloße Fortbildungen oder Studienabschlüsse von Mitarbeitern genügen nicht. Die "Erfahrung und Expertise" ist für fünf Themencluster/Bereiche nachzuweisen, wobei je Themencluster maximal 3 Punkte erzielt werden können. Maximal können 15 Punkte erzielt werden. - Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz oder Cybersicherheit (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Mikroelektronik, Quantentechnologien oder Photonik (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Gesundheitswirtschaft, Chemieindustrie oder Pharmaindustrie (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Energietechnologien, Greentech oder Biotechnologien (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Mobilität oder Industrie 4.0 (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es ist folgende Mindestreferenz nachzuweisen: - Angabe eines Referenzprojekts über die Abwicklung einer öffentlichen Fördermaßnahme als Projektträger für die öffentliche Hand. Der Projektträger muss beliehen worden sein. Er muss im Rahmen des Referenzprojekts zuwendungs- und verwaltungsrechtliche Leistungen erbracht haben. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Antragsprüfverfahren einschließlich der Gestaltung von Bewertungs- und Auswahlprozessen, der Erlass von Zuwendungsbescheiden, die projektbegleitende Fördermittelverwaltung sowie die abschließende Verwendungsnachweisprüfung ein-schließlich Erfolgskontrolle. Die Abwicklung der Fördermaßnahme muss zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2021 erbracht worden sein. Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten: - Projektbezeichnung - Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer - Beschreibung der Leistung und Angaben zum erbrachten Leistungsumfang - Fördermittelvolumen - Zeitraum der Leistungserbringung - Kurze Projektbeschreibung - ggf. weitere Beschreibung inkl. Bilder Für die Auswahl der Bieter werden maximal zwei weitere Referenzen in die Wertung einbezogen. Legt der Bewerber weitere Referenzen neben der Mindestreferenz vor, so müssen diese den Anforderungen an die Mindestreferenz genügen. Die geforderten Referenzen (Mindestreferenz und ggf. weitere Referenzen) sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Auswahlkriterium 1: "Fördervolumen der Referenzprojekte" Für die Auswahl wird das "Fördervolumen der Referenzprojekte" bei den maximal drei als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Mindestreferenz und ggf. vorgelegte weitere Referenzen) jeweils entsprechend der nachfolgenden Darstellung bewertet. Legt der Bewerber weitere Referenzen neben der Mindestreferenz vor, so müssen diese den Anforderungen an die Mindestreferenz genügen. Die Bewertung erfolgt für jede der drei wertungsrelevanten Referenzen gesondert. Maximal können somit bei der Bewertung der Referenzen 30 Punkte erzielt werden. Legt ein Bewerber lediglich die geforderte Mindestreferenz vor, so erzielt er in Abhängigkeit vom Fördervolumen des Referenzprojekts maximal 10 Punkte. Fördervolumen bis 10,0 Mio. EUR: 3 Punkte Fördervolumen von 10,0 Mio. EUR bis 50,0 Mio. EUR: 7 Punkte Fördervolumen über 50,0 Mio. EUR: 10 Punkte
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Auswahlkriterium 2: "Anzahl der Mitarbeitenden (VZÄ) im Bereich Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" Für die Auswahl wird ferner die Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags bewertet. Maximal können 15 Punkte erzielt werden. Bis zu 50 Mitarbeitende: 5 Punkte 50 bis 250 Mitarbeitende: 10 Punkte Über 250 Mitarbeitende: 15 Punkte
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (VZÄ), die Zahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Eigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN 27001 oder eine inhaltlich gleichwertige Zertifizierung - Informationssicherheitsmanagementsystem
Weitere Anforderungen
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Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Eigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN 14001 Umweltmanagement oder eine inhaltlich gleichwertige Zertifizierung - Umweltmanagement
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Eigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN ISO 9001 oder eine inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung - Qualitätsmanagementsystem
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 30.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 110 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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