AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.04.2026 10:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8fcae0a7-c5e2-4465-afcd-4bc652a00f76/

Betrieb & Weiterentwicklung Open Data Hub (BayernCloud Tourismus)

Notice-ID: 8fcae0a7-c5e2-4465-afcd-4bc652a00f76 · Procedure-ID: dd5c933b-0cd5-485a-b52f-5224d60390ad

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bayern Tourismus Marketing GmbH, München
Veröffentlicht
17.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die BayernCloud Tourismus (BCT) ist eine offene digitale Infrastruktur zur Bereitstellung, Verwaltung und Verknüpfung touristisch relevanter Daten in Bayern. Sie kombiniert Open Data mit weiteren Datenquellen und stellt diese strukturiert über eine API für Partner und Anwendungen bereit. Ziel ist die Förderung digitaler Innovationen und die Verbesserung der Datenverfügbarkeit in der bayerischen Tourismusbranche. Ziel der Ausschreibung ist, Dienstleister zu finden, die den Betrieb aufrechterhalten aber auch dafür sorgen, dass der Open Data Hub weiterentwickelt wird.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.10.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).