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Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Th. Eckert mit Neubau einer Dreifachturnhalle
Große Kreisstadt Deggendorf · Deggendorf · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSchadstoffentsorgung Schulgebäude🏆 Fa. Mayerhofer GmbH · Simbach am Inn
- Fa. Mayerhofer GmbH · Simbach am Inn
Bieter-Übersicht: 20 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Fa. Mayerhofer GmbH. Die übrigen 19 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gebäudebeschreibung: Rechteckiger Baukörper mit Vor- u.Rücksprüngen Lage sh. beiliegenden Lageplan bzw. BaustelleneinrichtungsplanGebäudeabmessung: Zwei Baukörper, durch den Abbruch des Turnhallenbereichsräumlich getrennt. Baukörper Ost: L/B ca. 21 m x 24,5 m Höhe ca. 15,20 m Anbaueingeschossig: L/B ca. 12,5 m x 13 m Höhe ca. 4,00 m Baukörper Nord: L/B ca. 21 mx 14 m Höhe ca. 15,20 m Anbau: L/B ca. 10,5m x 8 m Höhe ca. 15,20 m Baujahr1970 Bauart Massivbau aus Stahlbeton, Wände, Treppen und Stützen in Beton,Aussen- und Innenwände in Mauerwerk teilweise mit Glasbausteinen Außenwändeteilweise doppelschalig Innenwände teilweise aus GKB oder mit TrockenputzDachkonstruktion: - Flachdach , Bitumendach mit darunterliegenderBitumenabdichtung und Wärmedämmung, Gasbetonplatten Fenster- und Aussentüren:-Holz- und Metallfenster und -türen Abgehängte Decken: - Aus GK-Bauplattenteilweise als GK-Lochdecken und Metalldecken mit darüberliegenden InstallationenInnentüren: - Stahlzargen mit Holztürblatt - Alu-Glas-Konstruktion Bodenbeläge: -Zement- und Gussasphaltestrich und Beläge aus PVC, Teppich und Fliesen BefestigteFreiflächen: Asphaltbelag und Betonpflaster
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.191 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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