AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/8fe383cf-df12-4563-b555-e83733f5f6b6) · Abgerufen am 05.08.2026 04:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8fe383cf-df12-4563-b555-e83733f5f6b6/

Vereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V für das Arzneimittel Vocabria mit dem Wirkstoff Cabotegravir

Notice-ID: 8fe383cf-df12-4563-b555-e83733f5f6b6 · Procedure-ID: 092bdb42-dc8b-433f-a723-99c577ff2756

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Erfurt
Veröffentlicht
29.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33600000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rahmen-Maximum
0 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Vereinbarung gemäß § 130c Abs.1 SGB V für das Arzneimittel Vocabria mit dem Wirkstoff Cabotegravir.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
ViiV Healthcare GmbH

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 29.07.2026 (7 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 08.08.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 13.08.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).