Frankfurt Hbf, Neustrukturierung Nordbau/B-Ebene, Elektroprovisorien und Elektroarbeiten B-Ebene
DB Station&Service AG (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Beschreibung
Es sind Elektroprovisorien, Beleuchtung, Stromversorgung und weitere Elektroanlagen zu errichten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Elektroarbeiten im Bahnhof Frankfurt Hbf, einschließlich der Neustrukturierung der Nordbau/B-Ebene, Errichtung von Elektroprovisorien, Beleuchtung und Stromversorgung.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.727 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
7 Veröffentlichungen
- 02.03.2026 51 Die Leistungen sind zur Erfüllung des Hauptvertrags erforderlich. Eine Vergabe an einen anderen AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da sich hier Schnittstellen ergeben, die nicht bewältigbar sind. Die Übertragung an einen weiteren AN wäre aus zeitlicher wie auch aus technischer Sicht mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und würde weitere unabsehbare Zeit- und Kostenaufwendungen verursachen, um die erforderlichen Maßnahmen vollumfänglich anzupassen. 60 Die erforderlichen Leistungen sind Zusammenhangsmaßnahmen mit den Leistungen des Hauptvertrags. Es handelt sich hierbei um Arbeiten die nicht im HLV eine Position haben, aber notwendig sind, damit Fa. Rudolf Fritz ihr Werk vollenden kann. Ein Wechsel des AN ist bzgl. der Sicherstellung der Abnahmefähigkeit sowie der Gewährleistung, die sich auf die Gesamtmaßnahme bezieht, nicht möglich. Die Übertragung an einen weiteren AN wäre aus zeitlicher wie auch aus technischer Sicht mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und würde weitere unabsehbare Zeit- und Kostenaufwendungen verursachen, um die erforderlichen Maßnahmen vollumfänglich anzupassen.
- 28.05.2025 Die Leistungen sind zur Erfüllung des Hauptvertrages erforderlich. eine Vergabe an eine anderen AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da sich hier Schnittstellen ergeben, die nicht bewältigbar sind. Die Übertragung an einen weiteren AN wäre aus zeitlicher sowie wirtschaftlicher Sicht mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und würde weiter unabsehbare Zeit- und Kostenaufwendungen verursachen, um die erforderlichen Maßnahmen vollumfänglich anzupassen.
- 20.05.2025 40 - Eine Vergabe an einen anderen AN ist auch technischen Gründennicht möglich, da sich hier Schnittstellen ergeben, die sehr komplex sind und durch einen neuen AN nicht oder nur sehr schwer bewältigbarsind.Der AN hat auf Grund seiner Aufgaben aus dem Hauptauftrag herausvollumfängliche Kenntnisse über die Abläufe, Zusammenhänge undProzessschritte im Projekt. Diese Kenntnisse sind für die genanntenLeistungen im Rahmen der Anbringung der Musterleuchtenunerlässlich. Durch die Komplexität der Arbeiten erzeugt eine weitere Ausschreibung erhebliche Schwierigkeiten.
- 14.04.2025 Eine Vergabe an einen anderen AN ist auch technischen Gründennicht möglich, da sich hier Schnittstellen ergeben, die sehr komplex sind und durch einen neuen AN nicht oder nur sehr schwer bewältigbarsind.Der AN hat auf Grund seiner Aufgaben aus dem Hauptauftrag herausvollumfängliche Kenntnisse über die Abläufe, Zusammenhänge undProzessschritte im Projekt. Diese Kenntnisse sind für die genanntenLeistungen im Rahmen der Anbringung der Musterleuchtenunerlässlich. Durch die Komplexität der Arbeiten erzeugt eine weitere Ausschreibung erhebliche Schwierigkeiten. aktuell
- 18.02.2025 38-Der AN hat in dem gesamten Projekt unentbehrliches Wissen. Ein erneutes Ausschreibungsverfahren ist mit erheblichen Zusatzkosten und Terminverzögerungen auf Grund von einer unabdingbaren Einarbeitungszeit verbunden. Auch würde ein Ausschreibungsverfahren die Baumaßnahmen der B-Ebene stark gefährden. Die Übertragung an einen weiteren AN wäre aus zeitlicher Sicht mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und würde weitere unabsehbare Zeit- und Kostenaufwendungen verursachen, um die erforderlichen Maßnahmen vollumfänglich anzupassen. Ebenso wären die Baumaßnahmen der B-Ebene stark gefährdet und würde somit ein Risiko hervorrufen die Versorgung der Shops zu gefährden. Aufgrund der engen Terminschiene zur Fertigstellung der Baumaßnahmen und zur Erfüllung der Baufreiheit ist eine zeitnahe Umsetzung der Leistungen dringend
- 13.11.2023 20FEI46973_92296489_NT19: HBF-FFM Rückverlegung Bestandsleitung Aufgang Karlsstr. T53
- 01.11.2023 NT14: Preissteigerung Materialkosten sowie der Lohnkosten
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