AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=860630) · Abgerufen am 20.10.2026 04:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9025b833-4d05-40d3-8fe3-0ba36e8cc39e/

Koordinationsstelle -Netzwerk Leitbetriebe Pflanzenbau-

Notice-ID: 9025b833-4d05-40d3-8fe3-0ba36e8cc39e · Procedure-ID: bfdab050-0934-46be-935c-d83d5bf192db

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bonn
Veröffentlicht
13.05.2026
Frist (Submission)
23.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73300000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Rahmen-Höchstwert
2.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auftragsgegenstand und vom Auftragnehmer als Koordinationsstelle im Rahmen von Einzelaufträgen zu realisieren, ist die Betreuung des "Netzwerks Leitbetriebe Pflanzenbau", welche u. a. die Abstimmung von Aktionen im Rahmen des Netzwerks, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die individuelle Betreuung der Leitbetriebe, die Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die interessierte Öffentlichkeit, das Fachpublikum, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Berufsschulen sowie die Abstimmung mit anderen Netzwerken von landwirtschaftlichen Betrieben umfasst.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
117 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).