Compliance / Steuer / Tariftreue
unter Einhaltung aller Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
Niersverband · Viersen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 14.10.2026, 10:00 Uhr (noch 22 Tage)
Durchgängige Inspektion u. Wartung von jährlich ca. 850 abwassertechnischen Tauchpumpen u.–rührwerken u. 5 Zerkleinerern, auch ex-geschützt, mit ständiger Kranbeistellung 1 t/10 m/Seilwinde mögl. mit Fernbedienung durch den AN plus evt. Wartung auf ca. 50 Betr.-stellen des Niersverbands (NV) in den Jahren 2027 - 2030 durch (eine(n)) ex-befähigte(n) deutschsprachige/-r, fortgebildete(n) Fachmitarbeiter(in), entspr. BetrSichV § 2, Abs.6, Anhang 2, Absch. 3, 3.1 mit jährl. Unterweisung, eines EU-Pumpenherstellers oder dessen autorisierte Vertragswerkstatt unter Einhaltung aller Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft im Zusammenhang mit den Arbeiten. RFID-gesteuerte Inspektion mit mobiler deutsch- sprachiger Rückmeldung auf einem vom NV beigestellten Outdoor-Tablet. Wöchentliche Netzsynchronisation der technischen und kaufmänn. Informationen auf der Meisteranlage. Eine wechselnde, ortskundige Personalbeistellung je Meisterbereich durch den NV.
Branche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Niersverband sucht einen Dienstleister für die Inspektion und Wartung von ca. 850 abwassertechnischen Tauchpumpen und Rührwerken sowie Zerkleinerern über die Jahre 2027-2030.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Auftragnehmer muss europäischer Pumpenhersteller oder dessen Vertragswerkstatt sein.
Der Bieter ist Mitglied der Berufsgenossenschaft Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: - Der Bieter ist im Handelsregister eingetragen. - Der Bieter ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er wir nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätigung seiner Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Für die Ausführung des Auftrags wird der Wirtschaftsteilnehmer über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen: o Zugelassener Kompakt-Kranwagen 1t/10 m/Seilwinde/mögl. mit Fernbedienung o Absperrgitter für offenen Schacht o Sicherungsgeschirr für den evt. Einstieg in Becken o Zugelassener Dreibaum mit Hebezeug bis zu 1.000 kg o Maschinen- u. elektrotechnisches Pumpenwerkzeug o Zugelassene mobile Transportwanne für Ölkanister
Der Wirtschaftsteilnehmer wird während der Auftragsausführung folgende Umweltmanagementmaßnahmen anwenden können: o Ölwechsel bei Pumpen, nur bei dunkelbraun bis Schwarzfärbung o Nachstellen der Pumpenlaufräder zur Energieeinsparung bei Dauerläufern o Entfernung von Verzopfungen an Tauchmotorrührwerken zur Energieeinsparung o Papiereinsparung durch die mobile Rückmeldung über ein Tablet
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Nur bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen: Im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Die öffentlichen Auftraggeber können einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vorgeben.
Der Bieter erklärt, dass er in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers drei Referenznachweise mit i.d.R. folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …..).
Der Bieter erklärt, dass er die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls sein Angebot in die engere Wahl gelangt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Das eingesetzte Personal muss mindestens eine Befähigung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) gemäß DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisung zum §2, Abs. (3) vorweisen können. Die Arbeiten sind durch (eine(n)) ex-befähigte(n) deutschsprachige/-r, fortgebildete(n) Fachmitarbeiter(in), entspr. BetrSichV § 2, Abs.6, Anhang 2, Absch. 3, 3.1 mit jährl. Unterweisung eines EU-Pumpenherstellers oder dessen autorisierte Vertragswerkstatt durchzuführen. Das eingesetzte Personal muss in der Kranbedienung jährlich unterwiesen sein
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers in den vergangenen drei Jahren belief sich auf: Bitte angeben!
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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