AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 11:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9080cdfc-4f5d-4451-90b0-4bfdd90e8d64/

Sanierung ehem. Klosteranlagen St. Michael Pfortenflügel - Estricharbeiten WC-Anlage

Notice-ID: 9080cdfc-4f5d-4451-90b0-4bfdd90e8d64 · Procedure-ID: 9080cdfc-4f5d-4451-90b0-4bfdd90e8d64

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der Bürgerspitalstiftung Bamberg vertreten durch das Immobilienmanagement / Abt. Hochbau, Bamberg
Veröffentlicht
03.07.2026
Frist (Submission)
03.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262320 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die zu erwartenden Besucherströme nach Eröffnung der Abteikirche soll eine moderne, barrierefrei zugängliche Toilettenanlage entstehen, für deren Realisierung als Standort die ungenutzten Räume der ehemaligen Studentenverbindung im Sockelgeschoss des Pfortenflügels aufgrund ihrer zentralen Lage im Zugangsbereich der Klosteranlage als besonders sinnvoll erachtet werden. Der Leistungsbereich Estricharbeiten umfasst den Einbau von Zementestrich als Unterboden für Fliesen- und Natursteinbeläge.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.09.2026
Ende
30.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).