AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 17:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/90b0134a-06bd-45d7-871f-959cea67c76e/

2024-1004353_Flughafen München_Betrieb Luftgüte-Messstation

Notice-ID: 90b0134a-06bd-45d7-871f-959cea67c76e · Procedure-ID: e14e45d0-6429-4afd-ac07-44c75b9c41fd

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen München GmbH, München
Veröffentlicht
22.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
90731000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Rahmenvertrag über den Betrieb der drei ortsfesten Luftgüte-Messstationen (Immissionsmessstationen LHY4, LHY5, LHY7) und der mobilen Luftgütemessstation des Flughafens München (FMG). Sowie Erstellung von Gutachten und Durchführung von gutachterlichen Beratungsleistungen zur Luftreinhaltung. Gemäß Vorgabe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz muss der Betreiber der Messstationen ein nach DIN ISO 17025 für die Ermittlung der Immissionen von Luftschadstoffen akkreditiertes Unternehmen sein und eine "Bekanntgabe" gemäß 41. BImSchV vorweisen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Müller-BBM Industry Solutions GmbH
Vertragsabschluss
28.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).