AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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IAB 01/2025 - Neubau Sporthalle Grundschule Stiftberg - Freianlagenplanung

Notice-ID: 90b0d873-3226-4c93-bacf-bf35fc6baf17 · Procedure-ID: fd42a1e5-123b-4f42-8f54-a0944422f6da

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Herford - Immobilien- und Abwasser-Betrieb der Hansestadt Herford, Sparte Immobilien, Herford
Veröffentlicht
24.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
72.284 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Immobilien- und Abwasser-Betrieb der Hansestadt Herford, Sparte Immobilien (nachfolgend: „IAB“, „Vergabestelle“ oder „Auftraggeber“), plant die Neugestaltung der Außenanlagen der Grundschule Stiftberg, Steinweg 23 in 32049 Herford. Die Grundschule Stiftberg, eine mehr als 100 Jahre alte Einrichtung im Randbereich der Innenstadt, wird derzeit von etwa 280 Schülerinnen und Schülern aufgeteilt auf 12 Klassen besucht. Von diesen nehmen rund 170 Kinder an der offenen Ganztagsbetreuung teil. Für die Grundschule wird eine Einfachsporthalle errichtet. Die Leistungsphasen 1 bis 4 der Freianlagenplanung sind bereits abgeschlossen. Die hier abgefragten Leistungen betreffen die Einarbeitung in die bereits vorliegenden Arbeitsergebnisse und die Leistungsphasen 5 bis 8 des Leistungsbildes Freianlagen (§ 39 Abs. 3 HOAI).

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Peters Winter + Partner Landschaftsarchitektur BDLA
Vertragsabschluss
01.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).