AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
POT-01-KKS-001 Einkaufsdienstleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreisklinikum Siegen GmbH, Siegen
- Veröffentlicht
- 01.08.2024
- Frist (Submission)
- 03.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 85000000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Geschätzter Wert
- 2.200.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Einkaufsdienstleistungen im Bereich der Verbrauchs- und Investitionsgüter von Krankenhäusern einschließlich damit verbundener Beratungsleistungen. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Ziel ist es, unter Berücksichtigung des Einkaufsvolumens im Verbrauchsgüterbereich wirtschaftlich einzukaufen und damit möglichst hohe Einsparpotentiale zu erzielen. Die Erzielung von Einsparungen durch Änderung des Sortiments steht dabei nicht im Vordergrund. Eine aktive Beratung des Einkaufsdienstleisters zur Straffung des Sortiments wird jedoch erwartet. Da die Auftraggeber zur Einhaltung des Vergaberechtes verpflichtet sind, wird vorausgesetzt, dass der Bieter durch die öffentliche Vergabe von Rahmenverträgen mit Lieferanten, die Auftraggeber von der Durchführung von eigenen Vergabeverfahren für Verbrauchsgüter entlastet. Die Auftraggeber erwarten auch eine aktive Beratung und Begleitung bei Vergabeverfahren für Investitionsvorhaben nach VgV und UvgO.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.02.2025
- Ende
- 31.01.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 150 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.