AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/90d11206-69d2-4a06-8b54-701529ef44e8) · Abgerufen am 19.08.2026 03:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/90d11206-69d2-4a06-8b54-701529ef44e8/

Serienmöbel - Kirberger Hof

Notice-ID: 90d11206-69d2-4a06-8b54-701529ef44e8 · Procedure-ID: fc05cd6a-3bff-4958-b2d7-cb4a041a761e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Monheim am Rhein, Monheim am Rhein
Veröffentlicht
06.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39161000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Zuschlagswert
92.479 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann mit ca. 43.000 Einwohnern. Sie plant die Einrichtung einer vierzügigen Kindertagesstätte im Bestand der Hofstelle Kirberger Hof in Monheim Baumberg. Der heutige Hofplatz ist bereits in Kartenwerken des 18. Jahrhunderts verzeichnet und in der Denkmalliste der Stadt Monheim eingetragen. Die siedlungsgeschichtliche Entwicklung des Ortsteils Baumberg wurde maßgeblich von fünf Hofanlagen geprägt, wobei der Kirberger Hof die älteste, bedeutendste und heute einzig erhaltene Anlage darstellt.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.07.2026
Ende
24.07.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Habermaass GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
06.07.2026
Angebotsspanne
92.479 – 120.384 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).