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Verpflegungsdienstleistungen für die Gemeinde Neuried.
Gemeinde Neuried · Neuried · Bayern
1 bezugsberechtigte Einrichtungen anzeigen
Vergabe-Ergebnis
Valerians GmbH Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Zubereitung und Lieferung von Speisen für die gemeindlichen Kindertagesstätte der Gemeinde Neuried für derzeit ca. 380 Kinder (bei Vollauslastung 450 Kindern). Allen Kindern wird im Rahmen der Essensverpflegung an fünf Wochentagen ein betreutes Mittagessen angeboten. Bei den Essensteilnehmern handelt es sich um Kinder im Alter zwischen ein und zehn Jahren.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 3× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 60 Pkt.Preis
Die Preisgewichtung erfolgt über eine lineare Interpolation: 60 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertungspreises. Darüberliegende Angebote erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktwertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma.
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Qualität 40 Pkt.
Die Kriterien für die qualitativen Zuschlagskriterien sind im Formular „Bieterangaben_Qualitaet“ (je Los) aufgeführt. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl liegt bei 40 Punkten (8 je Unterkriterium). ************************************************************** Die Unterkriterien lauten wie folgt: 1. Dauer der maximalen Warmhaltezeit (maximal erreichbare Punktzahl - 8 Punkte) 2. Menüzyklus des Speiseplans (maximal erreichbare Punktzahl - 8 Punkte) 3. Ökologische/biologische Produkte (maximal erreichbare Punktzahl - 8 Punkte) 4. Anteil Saisonale Produkte (maximal erreichbare Punktzahl - 8 Punkte) 5. Fairtrade Produkte (maximal erreichbare Punktzahl - 8 Punkte) ************************************************************** Bei Unterschreitung der Gesamtpunktzahl von 20 Punkten im Formblatt „Bieterangaben_Qualitaet“ (je Los) erfolgt der Ausschluss des Angebots. **************************************************************
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 45 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Valerians GmbHZuschlagswert 1.236.228 €1 Veröffentlichung
- 24.07.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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