AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/266962) · Abgerufen am 31.07.2026 20:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/90f7d5ed-161c-4e8a-97ef-e82cc61c5646/

Backwaren TK

Notice-ID: 90f7d5ed-161c-4e8a-97ef-e82cc61c5646 · Procedure-ID: 9791cfc9-f601-430a-bd36-5fe6c03bd646

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Stammdaten

Auftraggeber
Studierendenwerk München Oberbayern, München
Veröffentlicht
15.07.2024
Frist (Submission)
19.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15612500 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätzter Wert
1.334.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Hochschulgastronomie mit Backwaren TK. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los. Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.11.2024 und endet spätestens am 31.10.2028. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2024
Ende
31.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).