AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/90fc3cf7-4440-443b-8877-3ffedc1c1cb5) · Abgerufen am 03.08.2026 11:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/90fc3cf7-4440-443b-8877-3ffedc1c1cb5/

BTU Cottbus-Senftenberg - Vergabe der Entwicklung eines metallischen Wasserstoffspeichers

Notice-ID: 90fc3cf7-4440-443b-8877-3ffedc1c1cb5 · Procedure-ID: 0d09adfc-d99b-4068-92ae-153594c4a6ae

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Stammdaten

Auftraggeber
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Cottbus
Veröffentlicht
22.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
63121110 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
5.502.800 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) (nachfolgend: Auftraggeber) beabsichtigt im Rahmen des Verbundprojekt Mukran einen sphärischen Hochdruckspeicher zur Speicherung von Wasserstoff in Form eines Kugelspeichers aus Stahl zu entwickeln. Zur Vergabe der dafür erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten führt der Auftraggeber ein Vergabeverfahren durch.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Steigerwald Strahltechnik GmbH
Vertragsabschluss
21.03.2025
Zuschlagsentscheidung
17.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).