AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YM6YTF4U92HV/documents) · Abgerufen am 01.08.2026 19:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/90fd4777-fa30-4bf6-81d4-d5645cf9ac9f/

Arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeitenden Landkreis Böblingen

Notice-ID: 90fd4777-fa30-4bf6-81d4-d5645cf9ac9f · Procedure-ID: 45f22c06-3f49-4888-8b0c-0046d1a30dbf

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Böblingen, Böblingen
Veröffentlicht
15.08.2025
Frist (Submission)
23.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85140000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Arbeitgeber sind durch das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, Betriebsärzte zu bestellen, die bei der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit im Betrieb unterstützen sollen. Die arbeitsmedizinische Betreuung umfasst die Tätigkeiten als Betriebsarzt nach der DGUV Vorschrift 2 sowie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die sog. Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Summen: 1979 Mitarbeiter Gesamteinsatzzeiten: 733 h

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
24 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Stuttgart, Stuttgart

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).