AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 23:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/90fea333-cde9-472e-9f09-abc982d71b77/

452 - Generalsanierung der Johannes-Hirspeck-Mittelschule in Pfarrkirchen - Gewerk 1201 Schreinerarbeiten

Notice-ID: 90fea333-cde9-472e-9f09-abc982d71b77 · Procedure-ID: 98d5cc14-9199-4041-922c-4888d703cb30

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Stammdaten

Auftraggeber
Mittelschulverband Pfarrkirchen, Pfarrkirchen
Veröffentlicht
31.03.2025
Frist (Submission)
30.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45420000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um ein Schulgebäude, welches Ende der 1970er Jahre errichtet wurde. Nun soll eine vollständige Generalsanierung der Jo-hannes-Hirspeck-Mittelschule, inkl. Schaffung einer barrierefreien Erschließung (Auf-zug) sowie einer energetischen und brandschutztechnischen Ertüchtigung (Flucht-treppenhaus Ostfassade), erfolgen. Das neue Gebäude benötigt zudem mehrere Einbaumöbel (Schränke, Schließfächer und Garderobenanlagen). Maßnahmen: - Garderobenanlagen (12 Stk.) - Schließfachschränke (12 Stk.) - Glas-Sitzmöbel (1 Stk.) - Holzlamellenwände mit vorstehenden Sitzbänken (2 Stk.) - Einbauschränke (27 Stk.)

Vertragslaufzeit

Beginn
08.09.2025
Ende
12.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).