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Unterstützungsleistungen Betrieb 1st-Level (ANÜ)
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden · Hessen
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Beschreibung
Es wird Unterstützung in vorm von Arbeitnehmerüberlassung bei den Betriebsaufgaben des zentralen Virenschutzes sowie Erarbeitung und Implementation weiterer Virenschutzlösungen benötigt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gegenstand ist die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) für 1st-Level-Support im Bereich zentraler Virenschutz sowie Erarbeitung und Implementierung weiterer Virenschutzlösungen für das Land Hessen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Dateien "Preisblatt") ergibt. Sofern mehrere Bieter exakt den gleichen Preis anbieten, entscheidet das Los.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestanforderungen: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. • Stellung von Personal für Arbeitnehmerüberlassungsverträge. • Es müssen Trellix und Skyhigh Malewareschutz-Produkte eingesetzt worden sein. • Einer der Auftraggeber muss mindestens eine Größe 80.000 Endgeräten - der Zweite mindestens eine Größe von 40.000 Endgeräten haben. • Das Betriebsteam muss mindestens eine Größe von 20 Personen gehabt haben. • Eine der Referenzen muss im Bereich des Öffentlichen Dienstes erbracht worden sein oder im Auftrag des öffentlichen Dienstes durchgeführt worden sein. (Mit dem Begriff "Öffentlicher Dienst" ist hier ein Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 und §100 GWB gemeint.) Der Umfang ist dabei in der tatsächlichen Höhe anzugeben. Die Angaben zu Art und Umfang sind unter der inhaltlichen Darstellung nachvollziehbar zu erläutern. Es geht um die Beschaffung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zur Unterstützung des Betriebs des zentralen Virenschutzes bei den täglichen Supportanfragen (ANÜ). Für die fachliche Eignung von Unternehmen sind daher Vorerfahrungen sowohl im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung wie auch im Bereich "Unterstützung des Betriebs des zentralen Virenschutzes bei den täglichen Supportanfragen" erforderlich. Es ist aber nicht zwingend Voraussetzung, dass beide Vorerfahrungen in einem Referenzauftrag zusammengefallen sind. Falls die Referenzen die Vorerfahrung im Bereich "Unterstützung des Betriebs des zentralen Virenschutzes bei den täglichen Supportanfragen" nicht im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung belegen, muss zusätzlich eine Referenz für die Vorerfahrung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung angegeben werden. In so einem Fall müssen daher mindestens 3 Referenzen angegeben werden (2 Referenzen, die nach Art und Umfang den oben genannten Anforderungen entsprechen + 1 Referenz zum Nachweis der Vorerfahrung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung). Für diesen Fall enthält dieser Vordruck ein optionales Referenzformular Nr. 3. (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
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Eignungsanforderung
Im Hinblick auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters wird Folgendes verlangt: - Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 AÜG
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 2.534.400 €1 Veröffentlichung
- Frist 13.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 189 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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