AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 22:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/915aa9fc-c574-42c8-a7b1-bacd57a82f8f/

Sozialer Zusammenhalt II - an der Steinhauser Straße - Multifunktionshalle

Notice-ID: 915aa9fc-c574-42c8-a7b1-bacd57a82f8f · Procedure-ID: fe44325a-0e2a-4fa5-b834-f670c6c6cfbf

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Zweibrücken - Zentrale Vergabestelle -, Zweibrücken
Veröffentlicht
21.06.2026
Frist (Submission)
22.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Kern des Städtebaufördergebietes "an der Steinhauser Straße" soll eine Multifunktionshalle mit Außengelände realisiert werden. Die Fläche, auf welchem das Bauvorhaben entstehen soll ist ca. 1700 m² groß. Auf der Projektfläche befindet sich aktuell eine Turnhalle aus den 1970er Jahren, für den Abbruch dieser wurden 2026 Fördermittel beantragt, die Bewilligung hierfür ist Ende 2026 zu erwarten. Der Abbruch kann 2027 erfolgen, anschließend soll der Neubau der Multifunktionshalle mit Gestaltung des unmittelbaren Umfelds beginnen. Zunächst werden nur die Leistungsphase 1-3 beauftragt (Umsetzung bis 06/2027), nach Zusage der Fördergelder werden in der 2. Phase die Leistungsphasen 4-9 (Umsetzung in 2028) beauftragt.

Vertragslaufzeit

Ende
30.06.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).