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Rahmenvereinbarung Tisch- und Taschenrechner für das Kaufhaus des Bundes
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung · Freiburg · Baden-Württemberg · Untere Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTaschenrechnerRahmen 18.432 €🏆 DynaVision · Rückersdorf
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Los 2 VergebenTischrechner, klein, anzeigendRahmen 15.180 €🏆 DynaVision · Rückersdorf
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Los 3 VergebenTischrechner, anzeigendRahmen 27.360 €🏆 DynaVision · Rückersdorf
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Los 4 VergebenTischrechner, druckend, klein und kompatibles NetzteilRahmen 14.400 €🏆 DynaVision · Rückersdorf
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Los 5 VergebenTischrechner, druckendRahmen 30.336 €🏆 DynaVision · Rückersdorf
- DynaVision · Rückersdorf
Bieter-Übersicht: 17 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: DynaVision. Die übrigen 16 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Tisch- und Taschenrechner
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
17 von 17 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
siehe Vergabeunterlagen
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siehe Vergabeunterlagen 40 %Qualität
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Preis 60 %
siehe Vergabeunterlagen
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siehe Vergabeunterlagen 40 %Qualität
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Preis 60 %
siehe Vergabeunterlagen
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siehe Vergabeunterlagen 40 %Qualität
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Preis 80 %
siehe Vergabeunterlagen
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siehe Vergabeunterlagen 20 %Qualität
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Preis 80 %
siehe Vergabeunterlagen
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siehe Vergabeunterlagen 20 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gem. § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB) oder er den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne, dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) und dieser Verstoß nicht gem. § 135 Abs. 3 GWB geheilt wurde. Ein Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertrage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, zu richten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 87 Tage nach Fristende
Auftragnehmer DynaVisionAuftragsvolumen (Rahmen) 18.432 €1 Veröffentlichung
- 13.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 405 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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