AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/916de6a8-13fa-4691-9d7a-d4ea4c0e04c8) · Abgerufen am 12.10.2026 01:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/916de6a8-13fa-4691-9d7a-d4ea4c0e04c8/

Überwachung Gewässerinstandhaltung 2. Ordnung 2024-2027

Notice-ID: 916de6a8-13fa-4691-9d7a-d4ea4c0e04c8 · Procedure-ID: 6820d178-c2d2-4839-8914-394e3661e8df

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Berlin
Veröffentlicht
07.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71330000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
358.620 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Überwachung der Gewässerinstandhaltung der Gewässer 2. Ordnung in Pankow und Lichtenberg. Zu den überwachenden Leistungen zählen die Reinigung der Gewässer 2. Ordnung, die Krautung der Gewässerböschungen und der Grabensohle, die Sohl- und Grundräumung, Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Pflege der baulichen Anlagen (z.B. Uferbefestigungen,) und des Bewuchses (z.B. Baumfällungen, Baumpflegemaßnahmen,) sowie bauliche Instandhaltungsarbeiten und die Überwachung der Tätigkeiten des Bibers.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2024
Ende
31.05.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
BoWaBau-Ingenieurbüro
Vertragsabschluss
21.05.2024
Zuschlagsentscheidung
29.04.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).