AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 08:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9170d7f1-c4a8-4f71-a443-e38d4019db8a/

Gleis- und Straßenerneuerung in der Berliner Straße mit barrierefreiem Ausbau von zwei Haltestellen in Heidelberg - Verkehrsanlagenplanung

Notice-ID: 9170d7f1-c4a8-4f71-a443-e38d4019db8a · Procedure-ID: d2db5d47-1d89-49dc-bba5-f39a48ba6829

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
24.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
165.174 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Vergabegegenstand sind Planungsleistungen der Leistungsphase 1 bis 2 zum Teil, sowie 3 bis 4, optional 5 bis 7 für Verkehrsanlagen Straßenbahn sowie Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2, sowie optional 3 bis 5 und optional 6 bis 7 zum kommunalen Straßenbau für die Gleis- und Straßenerneuerung in der Berliner Straße mit barrierefreiem Ausbau von zwei Haltestellen in Heidelberg. Der Auftrag gliedert sich in Maßnahmen zur Planung von Schiene und Straße. Des Weiteren ist die Bauvermessung Vergabegegenstand.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
biechele infra consult - Beratender Inge
Vertragsabschluss
24.03.2026
Zuschlagsentscheidung
13.03.2026
Angebotsspanne
162.697 – 165.174 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).