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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 6 „Mittleres Filstal“
Landratsamt Göppingen · Göppingen · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 6 „Mittleres Filstal“🏆 Omnibusverkehr Göppingen OVG Bliederhäuser GmbH & Co. KG · Göppingen
- Omnibusverkehr Göppingen OVG Bliederhäuser GmbH & Co. KG · Göppingen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 940 Göppingen ZOB – Eislingen Schlossplatz/Bahnhof Linie 941 Göppingen – Eislingen – Salach – Eislingen – Ottenbach Linie 941A Eislingen – Salach – Eislingen – Ottenbach Linie 942 Göppingen ZOB – Eislingen Zeisigweg Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Die Frist zur für die Anforderung zusätzlicher Informationen wird auf den 26.05.2025, 12:00 Uhr verlängert. Die Frist zur Abgabe von Angeboten wird auf den 03.06.2025, 10:00 Uhr verlängert.
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✏️ Änderung
Fehlende Info zu den sauberen / emissionsfreien Fahrzeugen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 8 Fahrzeugen emissionsfrei (25 %) · 4 sauber im Sinne der CVD (50 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7- fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.
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Qualität 30 %
Die Qualität geht mit 30 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 30 Wertungspunkte erzielbar. Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte), "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die volle Punktzahl. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Bewertung nach folgenden Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 03.06.2025 Die Frist zur für die Anforderung zusätzlicher Informationen wird auf den 26.05.2025, 12:00 Uhr verlängert. Die Frist zur Abgabe von Angeboten wird auf den 03.06.2025, 10:00 Uhr verlängert. · in TED EU + oev
- Frist 19.05.2025 Fehlende Info zu den sauberen / emissionsfreien Fahrzeugen. · in TED EU + oev
- Frist 12.05.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 103 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Omnibusverkehr Göppingen OVG Bliederhäuser GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 14.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 206 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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