AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BLB /Z /NL Düsseldorf/Infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen/Lose 2, 3 und 6_100-26-00056
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale, Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
- Frist (Submission)
- 24.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Fachlos 2 Glas- und Fensterreinigung: Reinigung von Verglasungen ein-, zwei- oder mehrseitig. Grundsätzlich erfolgt die Glasreinigung zweiseitig. Ausnahmen sind gesondert im Leistungsverzeichnis, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, angegeben. Fachlos 3 Empfangs- u. Sicherheitsdienste: Empfangs- u. Sicherheitsdienste dienen der Sicherstellung der Gebäudefunktion. Sämtliche Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Nutzer/Mieter durchzuführen. Die zyklischen Tätigkeiten des AN werden zu Beginn der Vertragserfüllung gemeinsam mit dem Nutzer/Mieter und in Abstimmung mit dem AG in Wochen und Monatsplänen terminiert. Fachlos 6 Pflege Grün- u. Grauflächen: Reinigung und Pflegedienstleistungen von Außenanlagen und Grünanlagen sowie die Verkehrsflächen des jeweiligen Grundstückes sowie ggf. bepflanzte Innenhöfe von Gebäuden. Die Ausführungszeiten sind dem Leistungsverzeichnis, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu entnehmen. Das Fachlos 2 umfasst 2 Gebietslose, das Fachlos 3 umfasst 2 Gebietslos, das Fachlos 6 umfasst 2 Gebietslos.
Lose
6 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2026
- Ende
- 31.01.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 128 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.