AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/919fb30b-58fd-4324-9a36-09cef2d44bdc) · Abgerufen am 18.08.2026 20:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/919fb30b-58fd-4324-9a36-09cef2d44bdc/

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Notice-ID: 919fb30b-58fd-4324-9a36-09cef2d44bdc · Procedure-ID: fb89f5f1-6fb5-4a44-a564-49312e62da38

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe, Bad Nauheim
Veröffentlicht
16.11.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
54.622 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Hessische Landesfeuerwehrschule (HLFS) bietet in ihrer Außenstelle am Standort Marburg-Cappel Lehrgänge für die hessischen Jugendfeuerwehren an. Um die Ausbildungskapazität und das Veranstaltungsangebot auszuweiten und eine weitere Verlagerung der Lehrgänge vom Standort Kassel nach Marburg vornehmen zu können, ist eine bauliche Erweiterung/Neubau des bestehenden Jugendfeuerwehrausbildungszentrums (JFAZ - 2. BA) in Marburg-Cappel erforderlich. Hierfür wurde ein Büro gesucht, welches die Leistungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination übernimmt.

Vertragslaufzeit

Beginn
22.01.2024
Ende
31.03.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Alle Angebote ausgeschlossen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).