AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 05:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/91a00b6a-ce3f-461b-88e0-fa9ff1cc6255/

Kreisstraße K 2150 Fahrbahninstandsetzung L 163 bis Brückenbauwerk der A 143

Notice-ID: 91a00b6a-ce3f-461b-88e0-fa9ff1cc6255 · Procedure-ID: c28a2db5-a79c-40e2-9822-b0e8bcfb61de

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Saalekreis, Merseburg
Veröffentlicht
17.04.2026
Frist (Submission)
05.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die Kreisstraße 2150 wird nach der Sanierungsmaßnahme zur Entlastung dieser einzig verfügbaren (klassifizierten) Verkehrsverbindung zwischen der L 173 und L 163 dienen können. Die relevanten Leistungen und Grobmassen sind - Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung - Oberfläche auf Kampfmitel sondieren: 1.300m² - Bodenabtrag, Entsorgung 2300m³ - Bodenaustausch dürchführen: 700m³ - Vorbereitung Asphaltfläche, Reinigung und Aufbringen Bitumenemulsion 16000m² - Asphaltfläche feinfräsen: 1800m² - Asphalttragschicht: AC 22TS, 2600m³ - Asphaltbinderschicht: AC 16 BS, Profilausgleich 860 to - Asphaltbinderschicht: AC 16 BS, 6cm 14.200m² - Asphaltdeckschicht AC 11 T S, 4cm 16.000m² - Bankettarbeiten: 4500m mähen, 2000 to Bankettmaterial 0/32 liefern, einbauen - Längsmarkierung, Heißplastik P7: 4500m - Leitpfosten abbauen, einlagern, neu liefern und inkl. Grasstopp-Platte aufstel-len/einbauen: 130 Stück - Schutzplanke herstellen: 300m

Vertragslaufzeit

Beginn
22.06.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).