AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Errichtung einer Wasserstoff-Tankstelle in Leverkusen
Stammdaten
- Auftraggeber
- wupsi GmbH, Leverkusen
- Veröffentlicht
- 24.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45223720 — Bauleistungen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstofftankstelle auf dem Betriebshof der Auftraggeberin in Leverkusen-Opladen. Die Tankstelle dient zunächst zur Betankung von 10 Wasserstoffbussen. Die Lieferung und Inbetriebnahme der Wasserstofftankstelle muss aufgrund von Vorgaben des Zuwendungsbescheides bis zum 31.12.2025 erfolgen, anderenfalls droht ein Entfall der Fördermittel. Die vollständige Lieferung, Errichtung und Abnahme der Tankstelle ist innerhalb des genannten Zeitraums im Rahmen der Angebotsabgabe zu garantieren. Die notwendigen vorbereitenden Tiefbauleistungen sind Gegenstand einer gesonderten Vergabe und nicht in diesem Auftrag inkludiert. Neben der Tankstelleninfrastruktur ist ergänzend eine Überfülltafel für übergangsweise Betankung der Fahrzeuge zu liefern und zu installieren. Die Lieferung des Wasserstoffs ist nicht von diesem Auftrag erfasst und ebenfalls Gegenstand einer gesonderten Ausschreibung. Die Details können dem Lastenheft entnommen werden, welches bereits mit dem Start des Teilnahmewettbewerbs als Arbeitsfassung auf der Vergabeplattform bereitgestellt wird. Ergänzender Bestandteil des Auftrages ist die Wartung der Tankstelle.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2024
- Ende
- 31.12.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.