AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.07.2026 13:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/91c72ddc-b76b-4094-8bcb-1c4b376e32ce/

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Notice-ID: 91c72ddc-b76b-4094-8bcb-1c4b376e32ce · Procedure-ID: 8303b9c5-5cc6-4e88-a6e3-b282676832b1

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Stammdaten

Auftraggeber
BWI GmbH, Berlin
Veröffentlicht
18.02.2026
Frist (Submission)
27.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
18.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die BWI erwägt, einen Rahmenvertrag zur Lieferung und Überlassung der Vertragsprodukte, Hard- und Softwarekomponenten (Infoblox Trinzic DDI Appliances) nebst Supportleistungen (Los 1) sowie Infoblox-produktnahen Vertragsleistungen zu den Infoblox Trinzic DDI Appliances (Los 2) zu beauftragen. Das Verfahren wird im Wege eines offenen Verfahrens mit 2 Losen vergeben. Der Vertrag wird jeweils mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen. Die Vergabe ist in 2 Lose aufgeteilt und beinhaltet folgende Leistungsgegenstände: Los1: Lieferung und zeitlich begrenze Überlassung der Vertragsprodukte, Hard- und Softwarekomponenten Infoblox Trinzic DDI Appliances) nebst Supportleistungen (Pflege der Software sowie Wartung der Hardware) Los 2: vertragsnahe Unterstützungsleistungen zu den Infoblox Produkten

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).