AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLG5PE1/documents) · Abgerufen am 15.09.2026 20:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/91e2e094-c9ab-45e4-a93e-76f26f361238/

Stadt Lehrte Vergabe der Planungsleistungen für die Erweiterung Baubetriebshof

Notice-ID: 91e2e094-c9ab-45e4-a93e-76f26f361238 · Procedure-ID: f7979091-ce38-404c-81a3-11f33de03169

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Lehrte, Lehrte
Veröffentlicht
09.10.2025
Frist (Submission)
10.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
824.128 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Lehrte beabsichtigt ihren Baubetriebshof zu erweitern. Anlehnend an die Planung aus Variante 3 der Machbarkeitsstudie soll der Baubetriebshof um ein Gebäude für die gewerblichen Mitarbeitenden sowie eine neue Fahrzeughalle erweitert werden. Der Abriss der Bestands-Fahrzeughalle ist mit einzuplanen. Abriss und Neubau der Fahrzeughalle haben außerhalb des Winterdienstes (ca. April - Oktober) zu erfolgen. Der Bau der Fahrzeughalle ist für das Jahr 2027 einzuplanen. Es ist aus wirtschaftlicher Sicht gewünscht beide Neubauten parallel auszuführen, jedoch mindestens die Fahrzeughalle in 2027.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).