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Beschaffung EATON USV-Netzwerkkarten Network M3 für Auswärtiges Amt

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel · Brandenburg · Oberste Bundesbehörde

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer Sinell All-IT Gmbh
👥 Eingegangene Angebote 7
📅 Zuschlagsdatum 09.03.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Sinell All-IT Gmbh. Die übrigen 6 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Das Auswärtige Amt benötigt 750 EATON USV-Netzwerkkarten Network M3 786689779566 Gigabit Network Card M3 (gemäß Anl.1).

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

5 von 7 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (71 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Beschaffung EATON USV-Netzwerkkarten Network M3 für Auswärtiges Amt
  • Preis 100 %

    Die Wertung erfolgt zu 100% nach Preis.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter.- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 21 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Sinell All-IT Gmbh

    1 Veröffentlichung

    • 09.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 542 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 222.989 €
Median 290.509 €
Oberes Quartil 486.258 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel

eu-vergabe@bfaa.bund.de
+49 3018473016307

Stammdaten
Vergabenummer VV-2026-0002
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Brandenburg an der Havel, Brandenburg
Veröffentlicht 09.03.2026
CPV-Codes (2) 30200000 · Büromaschinen und Computer
32420000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
(Was ist das?)
Angebote 7
starker Wettbewerb (Ø 3,5 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Bonn
Laufzeit Unbefristet
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Sinell All-IT Gmbh · Monheim

Auftragnehmer (?)
Sinell All-IT Gmbh
Vertrag 09.03.2026

Ø Bieter in der Branche 3.5

Historischer Durchschnitt aus 50.020 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.262 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 28 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Brandenburg
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →