AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYKDYR2LHULK/documents) · Abgerufen am 12.10.2026 03:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/91ed13ce-8573-4b71-bdba-cea260a340c8/

Trägerschaft der offenen Ganztagsschule (OGS) an der Martinsschule in Schmallenberg und der Georg-Friedrich-Daumer-Schule in Brilon ab dem Schuljahr 2027/28

Notice-ID: 91ed13ce-8573-4b71-bdba-cea260a340c8 · Procedure-ID: a80266c9-cae5-40d6-8ee8-73b34bbe4da3

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Hochsauerlandkreis, Arnsberg
Veröffentlicht
29.09.2026
Frist (Submission)
29.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85312100 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Trägerschaft der offenen Ganztagsschule (OGS) an der Martinsschule in Schmallenberg und der Georg-Friedrich-Daumer-Schule in Brilon ab dem Schuljahr 2027/28

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Trägerschaft OGS an der Martinsschule

Erfüllungsort
Schmallenberg

Los 2 — Trägerschaft OGS an der Georg-Friedrich-Daumer-Schule

Erfüllungsort
Brilon

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).