Kauf und Lieferung von Erdgas für den Markt Peiting
KI Die Gemeinde Peiting sucht einen Lieferanten für Erdgas für 12 Abnahmestellen im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029.
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH · Cottbus · Brandenburg · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Kostenlos beobachten →Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen: 87 Jahresverbrauch: 9.608.091 kWh (Prognosemenge) Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen. 2.1. Informationen zum Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2027/2028 wird mit ca. 9.608.091 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2028/2029 (Optional 2029/2030 bzw. 2030/2031) spätestens mit Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten.
Branche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH sucht einen Energieliefervertrag für Erdgas zur Versorgung von 87 Abnahmestellen mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von ca. 9.608.091 kWh.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten erhält 700 Punkte. Angebote, deren bewertete Energiekosten mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch lineare Interpolation zwischen diesen Wertungsgrenzen.
Unter 10 %: nicht wertbar beziehungsweise Ausschluss nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. 10 % bis unter 20 %: 20 Punkte. 20 % bis unter vollständige Risikoübernahme: 70 Punkte. Vollständige Übernahme des Mehr-/Mindermengenrisikos: 150 Punkte. Die Toleranz gilt in gleicher Höhe für Mehr- und Mindermengen.
Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten für die Verlängerungsoptionen erhält 100 Punkte. Angebote, deren bewertete Energiekosten mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch lineare Interpolation zwischen diesen Wertungsgrenzen.
- Vollständige Risikoübernahme (0,000 ct/kWh): 50 Punkte. - Mehr als 0,000 bis einschließlich 0,200 ct/kWh: 20 Punkte. - Mehr als 0,200 bis einschließlich 0,400 ct/kWh: 5 Punkte. - Mehr als 0,400 ct/kWh: 0 Punkte. Das Entgelt wird nur auf die ausgleichspflichtige Differenzmenge angewendet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 817 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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