AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fahrzeugbeschaffungen swa-Konzern
Stammdaten
- Veröffentlicht
- 12.04.2025
- Frist (Submission)
- 30.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34100000 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 614.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Rahmenvereinbarung - PKW Servicefahrzeug mit E-Antrieb; Fahrzeuganzahl: Untergrenze 15 / Schätzmenge 18 / Obergrenze 25; Mindestausstattung sowie Zusatzausstattung (zusätzliche Konfigurationsmöglichkeit) gemäß Leistungsbeschreibung! — Rahmenvereinbarung - PKW Kleinwagen mit E-Antrieb; Fahrzeuganzahl: Untergrenze 2 / Schätzmenge 3 / Obergrenze 5; Mindestausstattung sowie Zusatzausstattung (zusätzliche Konfigurationsmöglichkeit) gemäß Leistungsbeschreibung! — Rahmenvereinbarung - Transporter 3 to. mit E-Antrieb; Fahrzeuganzahl: Untergrenze 2 / Schätzmenge 4 / Obergrenze 6; Mindestausstattung sowie Zusatzausstattung (zusätzliche Konfigurationsmöglichkeit) gemäß Leistungsbeschreibung! — Rahmenvereinbarung - Transporter 3,5 to. mit Dieselantrieb; Fahrzeuganzahl: Untergrenze 1 / Schätzmenge 2 / Obergrenze 3; Mindestausstattung sowie Zusatzausstattung (zusätzliche Konfigurationsmöglichkeit) gemäß Leistungsbeschreibung! — Rahmenvereinbarung - Transporter mind. 4,2 to. mit Dieselantrieb; Fahrzeuganzahl: Untergrenze 3 / Schätzmenge 6 / Obergrenze 10; Mindestausstattung sowie Zusatzausstattung (zusätzliche Konfigurationsmöglichkeit) gemäß Leistungsbeschreibung! — Rahmenvereinbarung - PKW Servicefahrzeug geschlossen mit E-Antrieb; Fahrzeuganzahl: Untergrenze 1 / Schätzmenge 1 / Obergrenze 3; Mindestausstattung sowie Zusatzausstattung (zusätzliche Konfigurationsmöglichkeit) gemäß Leistungsbeschreibung!
Lose
6 Lose.
Vertragslaufzeit
- Ende
- 31.12.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Augsburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.