AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK7MGCJ/documents) · Abgerufen am 04.08.2026 13:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/921171ba-e2bb-4d86-a7b7-25aa42d49e79/

Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim - Neubau der Kindertagesstätte "Räuberhöhle" in Ober-Hilbersheim: Vergabe von Planungsleistungen, Los 4 - Leistungen der Tragwerksplanung

Notice-ID: 921171ba-e2bb-4d86-a7b7-25aa42d49e79 · Procedure-ID: 0dabbf3c-7a2d-40c5-98b7-8dfbd9fbb0d5

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim
Veröffentlicht
28.07.2026
Frist (Submission)
28.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim plant zusammen mit der Nachbargemeinde Nieder-Hilbersheim die Errichtung einer integrativen dreigruppige Kindertagesstätte (zwei Gruppen für je 25 Überdreijährige, eine Gruppe für je 12 Kinder der Altersgruppe unter drei Jahren), die im nordöstlichen Ober-Hilbersheim in Ortsrandlage auf einem ehemaligen Sportplatz liegen soll. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung Bezug genommen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima - Vergabekammer -, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).