Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) · Kiel · Schleswig-Holstein
Beschreibung
Planungsleistungen für Elektrifizierung und Ausbau der Eisenbahnstrecken 1210 (Itzehoe-Westerland) und 1011 (Jübek-Husum)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Planungsleistungen im Bereich BIM für die Elektrifizierung und den Ausbau der Eisenbahnstrecken Itzehoe-Westerland und Jübek-Husum.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
CON-0000
Preiseinschätzung
Basierend auf 602 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
3 Veröffentlichungen
- 16.03.2026 Änderung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB Im ursprünglichen Vergabeverfahren wurde für alle Planungsgewerke eine einheitliche, an Streckenkilometern orientierte Loseinteilung gewählt, um Schnittstellen an den Losgrenzen möglichst zu minimieren. Erst auf Grundlage der vertieften Planungsarbeiten hat sich gezeigt, dass für das Gewerk Leit- und Sicherungstechnik eine Losgrenze bis km 143,000 erforderlich ist, um die Stellwerkslogik, Zugdetektion und Datenkonsistenz in einem Stellbereich zu bündeln und so die Schnittstellen, zusätzliche Aufwände und Risiken zu reduzieren. Diese Erkenntnisse konnten ex ante nicht mit zumutbarem Aufwand prognostiziert werden. aktuell
- 08.12.2025 Änderung gem. § 132 Abs. 2. Nr. 2 GWB Zusätzliche Leistungen waren im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen, sind jedoch für die weitere Planung und Genehmigung zwingend erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich: Schnittstellen zu bereits beauftragten Baugrunderkundungen, Vermeidung von Doppelarbeiten und widersprüchlichen Ergebnissen. Einheitliche geotechnische Datenbasis und Haftungskontinuität. Zeitkritikalität: Sperrpausenfenster und Projektablauf würden durch Neuausschreibung gefährdet. Die 50 %-Grenze des § 132 GWB wird deutlich unterschritten.
- 02.09.2025 Der Bestandsauftragsnehmer wird mit einer zusätzlichen Leistung (Sondierung für Oberleitungsmasten) beauftragt um aufgrund engmaschiger Verzahnung den zeitlichen Projekterfolg nicht zu gefährden. Eine Neuausschreibung der Leistungen wäre mit erheblichen Schwierigkeiten für den Auftraggeber verbunden und hätte eine deutliche zeitliche Verzögerung und Verteuerung des Projektes zur Folge.
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