AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0CMP4F/documents) · Abgerufen am 14.09.2026 04:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9235c615-10dc-4bb3-b427-d47716e09fa0/

Markterkundung Retrofit Videorekorder und Innenkameras in Straßenbahnfahrzeugen

Notice-ID: 9235c615-10dc-4bb3-b427-d47716e09fa0 · Procedure-ID: 08fbdf77-7fee-4839-9022-df7b045b2e52

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Stammdaten

Auftraggeber
Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Dresden
Veröffentlicht
09.09.2026
Frist (Submission)
30.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34630000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Ziel der Leistung ist die Erneuerung bzw. technische Anpassung der vorhandenen Videoaufzeichnungssysteme in den Straßenbahnfahrzeugen. Dabei sollen die bestehenden Videorekorder für die Aufzeichnung der Innenkameras durch ein zukunftsfähiges, betriebssicheres und wartungsfreundliches System ersetzt bzw. ertüchtigt werden. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der weiteren Verfügbarkeit der Videoaufzeichnung, der Ablösung abgekündigter bzw. veralteter Technik, der Verbesserung der Auswertbarkeit sowie der Vereinheitlichung der Systemlandschaft im Bereich der Videoüberwachung.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).