AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 06:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/927b3ae2-2663-40f0-86c8-fa5bcedb1dc5/

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Reinigungs- und Sanitärartikeln in Teilmengen an sächsische Behörden

Notice-ID: 927b3ae2-2663-40f0-86c8-fa5bcedb1dc5 · Procedure-ID: 980148eb-cef5-496e-a939-94bf7a819a1b

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS), Chemnitz
Veröffentlicht
15.07.2025
Frist (Submission)
20.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39830000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.055.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
845.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Reinigungs- und Sanitärartikeln in Teilmengen an Dienststellen des Freistaates Sachsen für die Jahre 2026 und 2027

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Reinigungsmittel und Seifen

Geschätzter Wert
145.500 €

Los 2 — Handtücher und Toilettenpapier

Geschätzter Wert
845.500 €

Los 3 — Müllsäcke und Müllbeutel

Geschätzter Wert
64.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).