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Beratungs-, Koordinierungs- und Betriebsmanagementleistungen Ausstellung und Betrieb Gartenschau 2029
Eigenbetrieb Bürgergartenschau 2029 · Vaihingen an der Enz · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Beratungs-, Koordinierungs- und Betriebsmanagementleistungen sowie Leistungen innerhalb der Durchführung der Bürgergartenschau für Ausstellung und Betrieb
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Gesucht werden Beratungs-, Koordinierungs- und Betriebsmanagementleistungen für die Durchführung und den Betrieb der Bürgergartenschau 2029 in Vaihingen an der Enz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,5 Mio € pro Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio € pro Schadensfall für sonstige Schäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns Eigenerklärung zu EU-Sanktion Russland
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 30 %
Darstellung einer Projektabwicklung anhand eines früheren Projektes
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Preis 30 %
Honorar
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Qualität 20 %
Personalkonzept
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Qualität 20 %
Kompetenz des Projekteams
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
§ 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied einer Architektenkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Fachrichtung Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur oder Vergleichbares)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,5 Mio € pro Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio € pro Schadensfall für sonstige Schäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Es sind Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen anzugeben, bei denen Sie Beratungs-, Koordinierungs- und Betriebsmanagementleistungen und Leistungen für Aussstellung und Betrieb im Bereich einer Gartenschau im Allgemeinen erbracht haben. Es werden 2 Referenzen für Ausstellung und Betrieb einer Gartenschau sowie eine Referenz für Beratungs-, Koordinierungs- und Betriebsmanagementleistungen für eine Gartenschau gefordert. Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projektes und der erbrachten Leistung einzureichen! Mindestvoraussetzungen für die 2 Referenzen für Ausstellung und Betrieb: 1. Fertigstellung der Leistung ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags, 2. Es muss sich bei den Referenzen um Leistungen für Austellung und Betrieb im Zusammenhang mit einer Gartenschau, Landes- oder Bundesgartenschau handeln. Referenz 1: Ausstellung und Betrieb: zu bearbeitende Fläche: > 10 ha=100 Punkte, Fläche 8-10 ha = 50 Punkte, Fläche < 8 ha= 0 Punkte; Erbrachte Leistungen: Einbindung gärtnerischen Berufstandes in die Ausstellung=50 Punkte, Akquise und Organisation von Ausstellungsbeiträgen=50 Punkte, Infrastruktur rund um die Austellung (vgl. Anlage Hinweise und Angaben zum Verfahren Seite 3 Punkt "Inhaltliche Vorbereitungen von Ausstellung und Betrieb") = 50 Punkte; Referenz 2: Ausstellungsflächenzuschnitt: 3 Einzelbereiche= 100 Punkte, < 3 Einzelbereiche= 50 Punkte; Erbrachte Leistungen: Einbindung gärtnerischen Berufstandes in die Ausstellung=50 Punkte, Akquise und Organisation von Ausstellungsbeiträgen=50 Punkte, Infrastruktur rund um die Austellung (vgl. Anlage Hinweise und Angaben zum Verfahren Seite 3 Punkt "Inhaltliche Vorbereitungen von Ausstellung und Betrieb") = 50 Punkte Mindestvoraussetzung für Referenz 3: 1. Fertigstellung der Leistung ab dem 01.01.2026 und vor der Einreichung dieses Teilnahmeantrags, 2. Es muss sich bei der Referenz um Beratungs-, Koordinierungs- und Betriebsmanagementleistungen im Zusammenhang mit einer Gartenschau, einer Landes- oder Bundesgartenschau handeln. Referenz 3: Zu bearbeitende Fläche: Fläche > 10 ha = 100 Punkte, Fläche 8-10 ha=50 Punkte, Fläche < 8 ha= 0 Punkte; Ausstellungsflächenzuschnitt: 3 Einzelbereiche = 100 Punkte, < 3 Bereiche = 50 Punkte.
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Eignungsanforderung
§ 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied einer Architektenkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Fachrichtung Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur oder Vergleichbares)
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Durchschnittliche Personalstärke
Eignungskriterium gem. § 46 Abs. 3 Ziff. 8 VgV: Es ist die durschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben. Teilzeitbeschäftigten können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden. Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten) 10 und mehr Beschäftigte = 100 Punkte, weniger als 10 Beschäftigte = 0 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angabe zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittelung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtiger Bieter und Bewerber gelten §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 KT nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 59 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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