-Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
-aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
(oder gleichwertige Bescheinigung nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist)
-aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(oder gleichwertige Bescheinigung nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist)
-aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird
(oder gleichwertige Bescheinigung nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist)