AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1904f2d4d60-1877ef07b3f1f3a1) · Abgerufen am 11.08.2026 09:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/92b0ad80-9dae-4b1a-82ba-a5c23703d18e/

Planungsleistung Fördertechnik

Notice-ID: 92b0ad80-9dae-4b1a-82ba-a5c23703d18e · Procedure-ID: 402ee5ce-84df-43b0-92b8-f3c5314d1109

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH, Kassel
Veröffentlicht
25.06.2024
Frist (Submission)
26.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV) ist eine Unternehmensholding der Stadt Kassel, in der die Stadt 1987 ihre Versorgungsunternehmen zusammengefasst hat. Die KVV will ein neues Verwaltungszentrum an ihrem Standort Königstor 3-13 in Kassel bauen. Geplant sind die Revitalisierung von Bestandsgebäuden und der Neubau von Verwaltungsgebäuden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Fördertechnik für das geplante Projekt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2024
Ende
30.09.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).