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Agenturdienstleistungen - Rahmenvertrag Influencer
Stuttgarter Straßenbahnen AG · Stuttgart · Baden-Württemberg
Angebote bis 21.09.2026, 11:00 Uhr (noch 17 Tage)
Beschreibung
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer qualifizierten Influencer-Agentur. Gegenstand der Leistung sind die Konzeption, Planung, Steuerung und Umsetzung von Influencer-Marketing-Kampagnen einschließlich Influencer-Management, Content-Produktion, Vertragsmanagement sowie Monitoring und Reporting. Ziel ist die authentische und zielgruppenorientierte Kommunikation insbesondere rund um das DeutschlandTicket, die Stärkung der Marke SSB sowie die Unterstützung der Arbeitgeberkommunikation zur Ansprache potenzieller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird eine Agentur für Influencer-Marketing-Kampagnen zur Kommunikation des DeutschlandTickets und zur Stärkung der Arbeitgebermarke.
- Die Leistung umfasst Konzeption, Planung, Steuerung, Umsetzung, Influencer-Management und Content-Produktion.
- Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, der die fortlaufende Zusammenarbeit mit einer Agentur vorsieht.
- Der CPV-Code 79340000 deutet auf Werbe- und Marketingdienstleistungen hin.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG sucht eine Agentur für Influencer-Marketing-Kampagnen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 %
Pitch
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Preis 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben; falls keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, kann in vergleichbares Dokument zum Nachweis einer juristischen Person eingereicht werden
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Der Bewerber hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung (spätestens nach Zuschlagserteilung) nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen: - Für Personen- und Sachschäden, Vermögensschäden und sonstige Schäden 500.000,00 EUR - 3fach maximiert für alle Fälle eines Jahres Ferner ist zu bestätigen, dass die Versicherungsprämie gezahlt bzw. der Versicherungsvertrag in Kraft ist. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Vorlage eines Bonitätsnachweises (z.B. Creditreform, SCHUFA, Arvato Infoscore, Bürgel), zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) nicht älter als 6 Monate, welcher belegt, dass eine ausreichende Bonität vorliegt (Ausfallrisiko durchschnittlich oder besser). 2) Vorlage von zwei Bescheinigungen, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) und eine entsprechende Bescheinigung nicht älter als 6 Monate beigefügt ist. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Teilnahmeantrag zur Verfügung. 2) Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG). Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden. Eigenerklärung zur Einhaltung des Verhaltenkodex für Lieferanten und Dienstleister. Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Teilnahmeantrag zur Verfügung. 3) Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt. Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen: Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen. Der AG stellt hierzu eine die Anlage 1.1 Teilnahmeantrag und die Anlage 1.2 Bieter - Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. 3) Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Pkt. 5.1.9 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Teilnahmeantrag ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung). Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Teilnahmeantrag sowie die Anlage 1.4 Nachunternehmer-Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages zur Verfügung zu stellen. Sofern der Bewerber Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Teilnahmeantrag sowie die Anlage 1.3 Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung zu stellen. 4) Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland Sanktionen Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Teilnahmeantrag zur Verfügung. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Referenzen: 1) Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber, resp. die Bewerbergemeinschaft, mindestens einen Referenzkunden (abgeschlossene oder laufende), nicht älter als 5 Jahre, für Kunden innerhalb der EU, der Schweiz oder dem vereinigten Königreich Großbritannien vorlegen, welche darstellen, dass die jeweiligen Referenzprojekte die vergleichbare Leistungen erbracht haben. Das Referenzprojekt muss eine umfassende Betreuung in allen Fragen der werblichen Marketing-Kommunikation von Werbemaßnahmen mit Influencern auf Social Media, einschließlich Analyse, Planung, Idee, Konzept, Entwicklung, Gestaltung, Umsetzung und Produktionsbetreuung vorweisen. Das Budget für die Maßnahme je Referenzprojekt darf nicht größer als 100.000,00 € sein. Es werden bis zu drei eingereichte Referenzkunden bewertet. Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen: • Bezeichnung des Referenzkunden mit Adresse des AG • Auftragsvolumen • Ausführliche und nachvollziehbare Referenzprojekt-Darstellung mit den Bestandteilen gemäß Anlage 1.5 • Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung • Nennung der Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber, idealerweise mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mailadresse • Personen und deren Titel, die an dem Projekt hauptverantwortlich mitgewirkt haben Dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist die Form der Referenzabgabe (PowerPoint, PDF o.ä.) freigestellt. Es muss frei verfügbar und über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden. Eine Angabe eines Weblinks ist nicht zulässig. 2) Nachweis viral erfolgreicher Inhalte gemäß Anlage 1.5 Bewertung und Erläuterung techn. und berufl. Eignungskriterien 3) Beschreibung des Influencer-Pools Dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist die Form des Influencer Pool Nachweis (PowerPoint, PDF o.ä.) freige-stellt. Es muss frei verfügbar und über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden. Eine Angabe eines Weblinks ist nicht zulässig. 4) Benennung des Kernteams mit folgenden Posten: Projektmanagement übergeordnetet Hauptansprechpartner im Tagesgeschäft, Influencer Relaions Manager Creator Scout und Content Producer, sowie Nachweis der weiteren Kompetenzen gemäß Anlage 1.5 5) mind. sieben festangestellte MA 6) Nachweis Kernteam und mind. 50 % festangestellt und mindesten der eingesetzten Mitarbeiter müssen an den eingereichten Referenzprojekten mitgearbeitet haben. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 17 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 21.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 293 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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