AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 00:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/92c555b4-a2e9-4e72-a6f5-90346543ee09/

Abschluss von Mehr-Personen-Rahmenvereinbarungen über Tiefbauleistungen (verschiedene Gewerke) in drei Losen

Notice-ID: 92c555b4-a2e9-4e72-a6f5-90346543ee09 · Procedure-ID: 800e495e-7fac-47bb-b948-65476f38e89c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Emden GmbH, Emden
Veröffentlicht
26.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45221250 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Stadtwerke Emden GmbH beabsichtigt, Mehr-Personen-Rahmenvereinbarungen über verschiedene Tiefbauleistungen abzuschließen. Die Regellaufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt 3 Jahre. Der Auftraggeberin steht das Recht zu, die Laufzeit insgesamt zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt somit 5 Jahre. Die Einzelaufträge unter der jeweiligen Rahmenvereinbarung werden ohne erneutes Vergabeverfahren nach den in diesen Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen vergeben.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).