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Beköstigung für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen (außer Haus der Bildung und Kita Hubertusstraße)
Stadt Krefeld · Krefeld · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBezirk Igesch. 1.081.215 €🏆 apetito · Rheine
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Los 2 VergebenBezirk IIgesch. 1.201.350 €🏆 apetito · Rheine
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Los 3 VergebenBezirk IIIgesch. 1.201.350 €🏆 apetito · Rheine
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Los 4 VergebenBezirk IVgesch. 961.080 €🏆 apetito · Rheine
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Los 5 VergebenBezirk Vgesch. 961.080 €🏆 apetito · Rheine
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Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: apetito. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Liefervertrag über die Beköstigung für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen (außer Haus der Bildung und Kita Hubertusstraße) vom 01.09.2025 bis 31.08.2028 mit Option der Verlängerung um ein Jahr
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wird verlängert, damit verbunden werden auch das Eröffnungsdatum und die Bindefrist (Tage) angepasst. Angebotsfrist neu: 24.07.2025 12:00 Uhr Eröffnungsdatum neu: 24.07.2025, 12:10 Uhr Bindefrist in Tagen: 22 Tage (die Bindefrist endet weiterhin am 15.08.2025). Aus technischen Gründen war eine Aktualisierung des eForms-Standards auf 2.1.0 notwendig. Im Zuge dessen mussten die Angaben zum Zuschlagskriterium neu ausgefüllt werden. Inhaltlich wurden keine Änderungen am Zuschlagskriterium vorgenommen, es handelt sich weiterhin um 100 % Preis.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
100 % Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß §135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist: Die Unwirksamkeit kann gemäß §135 Abs.2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 5.406.075 €2 Veröffentlichungen
- Frist 24.07.2025 Die Angebotsfrist wird verlängert, damit verbunden werden auch das Eröffnungsdatum und die Bindefrist (Tage) angepasst. Angebotsfrist neu: 24.07.2025 12:00 Uhr Eröffnungsdatum neu: 24.07.2025, 12:10 Uhr Bindefrist in Tagen: 22 Tage (die Bindefrist endet weiterhin am 15.08.2025). Aus technischen Gründen war eine Aktualisierung des eForms-Standards auf 2.1.0 notwendig. Im Zuge dessen mussten die Angaben zum Zuschlagskriterium neu ausgefüllt werden. Inhaltlich wurden keine Änderungen am Zuschlagskriterium vorgenommen, es handelt sich weiterhin um 100 % Preis. · in TED EU + oev
- Frist 18.07.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 27 Tage nach Fristende
Auftragnehmer apetito1 Veröffentlichung
- 20.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 114 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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