Wirtschaftsprüfer für Referat 226 - ATT OP IV / COARM VII
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Eschborn
Beschreibung
Das BAFA führt im Auftrag der Europäischen Union (EU) Projekte der Zusammenarbeit mit Drittländern auf dem Gebiet der Exportkontrolle durch. Die EU stellt dem BAFA hierfür Projektmittel zur Verfügung. Die mit der EU geschlossenen Verträge sehen jeweils vor, dass die vertragskonforme Verwendung und Verbuchung der Projektmittel sowie die Belegnachweisführung in bestimmten Abständen durch einen zertifizierten Wirtschaftsprüfer zu prüfen ist. Das Prüfergebnis muss in einem Prüfbericht, der einem bestimmten Format entsprechen muss, schriftlich niedergelegt werden. Die Vertragssprache, einschließlich der Berichtssprache, ist Englisch. Bei den zu prüfenden Verträgen handelt es sich um Zuwendungsverträge (sog. „grant contracts“), die eine Zusammenarbeit mit Ländern in u.a. Südosteuropa, Osteuropa / Kaukasus, Nordafrika / Mittelmeerraum, Zentralasien, Afrika und Lateinamerika begründen. Beide Verträge haben eine Laufzeit von 36 Monaten, beginnend jeweils am 01. März 2025 (COARM VII) und am 10. März 2025 (ATT OP IV). Die Verträge sehen vor, bestimmte Maßnahmen in den begünstigten Ländern bzw. in der EU durchzuführen, z.B. Seminare, Studienaufenthalte in Mitgliedstaaten der EU und begünstigen Ländern, und regionale Konferenzen. Hierfür müssen insbesondere Dienstleistungen beschafft werden. Gesamtbudget für das COARM VII Projekt beträgt 2.100.00 €, für das ATT OP IV sind es 1.550.000 €. b) Folgende Wirtschaftsprüfungen sind vorgesehen: Anzahl der Prüfungen: insgesamt 6 (3 pro Projekt) im jährlichen Abstand (s. unter Nr. 8) c) Ort der Leistungserbringung: Die Prüfungen erfolgen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers (Frankfurter Strasse 29 - 35, Eschborn).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht werden Wirtschaftsprüfer für die Prüfung von EU-Exportkontroll-Projekten des BAFA mit Drittländern.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
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