AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 19:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/92e604a5-28d2-4a77-abe2-539354e05a2e/

Neubau Robbenanlage

Notice-ID: 92e604a5-28d2-4a77-abe2-539354e05a2e · Procedure-ID: de870a01-43ea-4dd1-8e31-4d09f7947806

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Stammdaten

Auftraggeber
Zoologischer Garten Rostock gGmbH, Rostock
Veröffentlicht
23.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262670 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
282.542 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Zoologische Garten Rostock gGmbH beabsichtigt, im Rahmen des Projektes Neubau Robbenanlage anstelle der bisherigen Robbenanlage eine neue Seebären- und Seehundanlage auf dem Zoogelände zu errichten, um den Ansprüchen an eine artgerechte und moderne Tierhaltung gerecht zu werden. Ziel ist es, den Tieren mehr Platz und Abwechslung zu bieten sowie den Besucherinnen und Besuchern besondere Einblicke in die Welt der Seebären und Seehunde zu verschaffen. Die bestehende Robbenanlage aus dem Jahr 1989 wurde bereits abgerissen. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sucht die Zoologische Garten Rostock gGmbH einen qualifizierten Vertragspartner für das Gewerk Metallbauarbeiten.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
MAB Metall- und Anlagenbau GmbH
Vertragsabschluss
15.10.2024
Zuschlagsentscheidung
04.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).