AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f41fc2dc6-2b7e2089c23801ad) · Abgerufen am 25.09.2026 13:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/92e6525c-7b5e-425d-bf41-37b962fbe33c/

Vergabe von Reinigungsdienstleistungen 2027-2030 am Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde

Notice-ID: 92e6525c-7b5e-425d-bf41-37b962fbe33c · Procedure-ID: 93dec526-19a8-48be-97c8-1ad16ec12b75

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Stammdaten

Auftraggeber
Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde, Rostock
Veröffentlicht
18.09.2026
Frist (Submission)
26.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergeben werden Reinigungsdienstleitungen für die Gebäude des IOW Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde: Seestraße 15, 18119 Rostock, DE Deutschland, für die Jahre 2027 bis 2030. Los 1 Gebäudeinnenreinigung Los 2 Glasreinigung

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).